Anwesenheit und Abwesenheit von Geistesfaktoren

Achtsamkeit zeigt uns, was im Geist auftaucht. Dabei wird sie von anderen Geistesfaktoren begleitet, die beurteilen, ob das, was auftaucht, heilsam oder unheilsam ist, gefördert oder aufgegeben werden sollte.
Aber Achtsamkeit sollte auch auf Abwesenheiten angewendet werden. Zum Beispiel lehrt der Buddha im Abschnitt Cittānupassanā des Satipatthāna Sutta (MN10):
„Er erkennt einen Geist mit Begierde als einen Geist mit Begierde.
Einen Geist ohne Begierde als einen Geist ohne Begierde.
Er erkennt einen Geist mit Hass als einen Geist mit Hass.
Einen Geist ohne Hass als einen Geist ohne Hass.
Er erkennt einen Geist mit Verblendung als einen Geist mit Verblendung.
Einen Geist ohne Verblendung als einen Geist ohne Verblendung.“

Im Dhammānupassanā Abschnitt sollte der Meditierende sich sowohl der Anwesenheit als auch der Abwesenheit jedes der fünf Hindernisse und der sieben Erleuchtungsfaktoren bewusst sein:
„Wenn sinnliches Verlangen in ihm vorhanden ist, weiß er: ‚In mir ist sinnliches Verlangen.‘ Wenn sinnliches Verlangen nicht vorhanden ist, weiß er: ‚In mir ist kein sinnliches Verlangen.‘ …“
„Wenn der Erleuchtungsfaktor Ruhe in ihm vorhanden ist, weiß er, dass er in ihm vorhanden ist. Wenn er nicht vorhanden ist, weiß er, dass er nicht in ihm vorhanden ist.“
In der Meditationspraxis führt die Bewusstheit der vollständigen Abwesenheit der fünf Hindernisse zu den Jhāna-Faktoren pīti (Begeisterung/Freude) und sukha (Glück/Leichtigkeit). In der Praxis von sīlanussati kann die Bewusstheit der Abwesenheit von Verstößen gegen die eigenen ethischen Regeln dieselbe Funktion erfüllen.

Ajahn Jayasāro
19/8/25